Beratung nach § 95 Außerstreitgesetz
Eine einvernehmliche Scheidung durch die Gerichte setzt eine Beratung nach § 95 AußStrG voraus, um die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu wahren. Alle Kinder haben ein Bedürfnis auf Fürsorge, Geborgenheit, … Weiterlesen