Beratung nach § 95 Außerstreitgesetz

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Eine einvernehmliche Scheidung durch die Gerichte setzt eine Beratung nach § 95 AußStrG voraus, um die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu wahren. Alle Kinder haben ein Bedürfnis auf Fürsorge, Geborgenheit, den Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, auf Berücksichtigung ihrer Meinung und auf verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen. Vor Ihrer Scheidung sollen die damit verbundenen Konsequenzen für die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder verdeutlicht werden. Gerne berate ich Sie und Ihre*n Partner*in hinsichtlich der durch die Trennung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder.

https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/berater/2718/4166/mmag-jutta-christl